Gesetzliche Krebsvorsorge

 

Die Krebsvorsorge  der Frau ab dem 20. Lebensjahr dient der Vorsorge des Gebährmutterhaltskrebses (Cervix-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen sind in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien gesetzlich festgelegt und werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Tastuntersuchung des Unterleibes
  • Zytologischer Abstrich (PAP-Test)

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 30. Lebensjahr - dient zusätzlich der Früherkennung des Brustkrebses (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Tastuntersuchung der Brust und der regionalen Lymphknoten

Die Krebsvorsorge - ab dem 35. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Hautkrebs. Die folgenden Untersuchungen werden im Rahmen des Hautkrebs-Screenings bei Hautärzten und vielen Hausärzten alle 2 Jahre durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion der Haut

Auch in meiner Praxis wird eine Inspektion der Haut im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung durchgeführt, soweit dies mit dem bloßen Auge möglich ist. Bei verdächtigen Veränderungen überweise ich gezielt an einen Hautarzt.

Die Krebsvorsorge - ab dem 50. Lebensjahr - dient zusätzlich der Früherkennung des Enddarmkrebses (Kolorektales-Karzinom). Es werden folgende Untersuchungen jährlich durchgeführt.

  • Rektale Abtastung
  • Stuhluntersuchung auf okkultes Blut

Ab dem 55. Lebensjahr kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut (alle 2 Jahre) durchgeführt werden.

Ihr Nutzen

Die Krebsvorsorge ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Krebserkrankungen, so dass sie rechtzeitig behandelt werden können.

Zur Optimierung Ihrer Krebsvorsorge bieten wir Ihnen innovative diagnostische Leistungen an, wie verbesserte Abstriche (ThinPrep), Ultraschall der Brust und vaginaler Ultraschall, HPV-Test usw. Eine nähere Beschreibung finden Sie im Kapitel "Gesundheitsleistungen".